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title: "Stefan Wintermeyer · 2026-10-02"
description: "Fun Fact: Wer in Deutschland aus dem Gefängnis ausbricht, muss dafür - wenn er wieder gefangen wird - keine längere Haftstrafe verbüßen. Ein Recht auf Ausbruch steht jedem Menschen zu."
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generated_at: 2026-10-02T11:31:54Z
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# Post by [Stefan Wintermeyer](https://vutuv.de/wintermeyer) · 2026-10-02

> In reply to a post by [@witt_s@social.tchncs.de](https://social.tchncs.de/ap/users/116945565510312933/statuses/117370105914222648).
>
> Ich bin kein Jurist. Ich weiß nicht, ob es ein „Ausbruch“ ist, wenn im Gefängnis alle Türen offen stehen, und gefährliche Personen einfach rausspazieren. 
> 
> So ist es auch mit KI. Die bricht nicht aus. Die Verantwortlichen haben die Türen nicht abgeschlossen oder keine Türen geplant.

Fun Fact: Wer in Deutschland aus dem Gefängnis ausbricht, muss dafür - wenn er wieder gefangen wird - keine längere Haftstrafe verbüßen. Ein Recht auf Ausbruch steht jedem Menschen zu.

Tags: #gefängnis, #Ausbruch

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## Replies from other networks (1)

### Stephan Witt (@witt_s@social.tchncs.de)

@wintermeyer@vutuv.de Stimmt. Solange Du dabei niemanden verletzt oder andere Straftaten im Zusammenhang mit dem Ausbruch begehst. (Bestechung, Erpressung usw.)

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