Beratung über Strafverschärfung bei Delikten mit K.-o.-Tropfen
Wer K.-o.-Tropfen für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis. Der Bundestag berät heute über den Gesetzentwurf. Justizministerin Hubig setzt zusätzlich auf Aufklärung.
K.o.Tropfen
Strafe
Abschreckung