Achso BTW und aus Anlass und #ausgründen: „das Mandat ruhen lassen“ gibt es nicht. Wenn man die Wahl einmal angenommen hat gilt danach:
Entweder man stirbt, erklärt (notariell) den Verzicht oder man ist MdB.
Was allerdings geht: nicht zum Dienst erscheinen.
Das hat zwar erstmal keine unmittelbaren Folgen, wer aber an Sitzungstage fehlt (300€) bzw. namentliche Abstimmungen verpasst (200€), zahlt eine (bundestagsinterne) Verwaltungsstrafe (§ 14 AbgG). Das summiert sich π×👍 auf ~ 2.500€.