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Und man sollte noch erwĂ€hnen, dass im Entwurf mehr steckt als öffentlich kommuniziert wird. Nicht umsonst wurde in der Anhörung diskutiert, dass sĂ€mtliche IP-Verbindungen der letzten 3 Monate (bei Einsatz gĂ€ngiger NAT-Technologien) gespeichert werden sollen. Im verlinkten Entwurf ergibt sich diese Folge aus dem âweitere Verkehrsdatenâ in §177 Abs. 1 S. 1 Nr. 2.
Ob der eigene Provider dies speichert, kann ein Nutzer spÀter nur kaum feststellen, er muss davon ausgehen #ChillingEffects