Es gibt Berichte, dass einzelne Standesämter bzw. Bürgerbüros in BaWü bereits begonnen haben, die neuen Felder zum früheren Namen und Geschlechtseintrag bei Änderungen nach SBGG bereits auszufüllen, obwohl das eigentlich erst ab dem 1. November gemäß MeldeVo geschehen soll. Also ohne jede Legitimation.
Transfeindlichkeit
SBGG
MeldeVO
BadenWürttemberg