Mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde des Hochseeschutzabkommens #BBNJ ist Deutschland nun offizielle Vertragspartei. Deutschland ist bei der konkreten Ausarbeitung stimmberechtigt. Das BfN wird zukünftig z. B. an der Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See mitwirken und für andere gebietsspezifische Managementinstrumente sowie Umweltprüfungen zuständig sein.
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