#WACC-Festlegung für #Gasnetze auf 2027 verschoben
Die #BNetzA wird die Festlegung des pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes für den Erdgasbereich erst 2027 treffen.
Durch die Verschiebung können auch die Kapitalmarktdaten aus 2026 berücksichtigt werden. Nach aktuellem Stand ergäbe sich dadurch ein höherer WACC.
Es ist davon auszugehen, dass die #BNetzA unter vergleichbaren Rahmenbedingungen auch für den Strombereich eine spätere Festlegung vorsehen wird.
Mehr dazu: bundesnetzagentur.de/1120130