âWohlfahrt internâ berichtet, dass seitens des Bundes einheitliche Freistellungsregeln fĂŒr EinsatzkrĂ€fte des Bevölkerungsschutzes analog denen des THW nicht geplant seien. wohlfahrtintern.de/detail/âŠ
Meine Meinung: nachvollziehbar; das Bundesrecht verweist bezĂŒglich des Helferrechts im Zivilschutz auf die LĂ€nderregelungen. Eine eigenstĂ€ndige Rechtsetzungskompetenz hat hier der Bund lediglich fĂŒr seine eigene Organisation, das #THW. FĂŒr alle anderen Organisationen mĂŒssen also die LĂ€nder tĂ€tig werden (was sie ja tlws. auch bereits gemacht haben).