Post by Michael Schmidt

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Klingt nach Harmonisierung – ist aber genau das Gegenteil: Wer als kleiner Onlinehändler in ein anderes EU-Land verschickt, braucht dort einen eigenen Bevollmächtigten. Pro Land. Ab dem ersten Paket. Ohne Bagatellgrenze.

Die EU-Kommission wollte diese Pflicht selbst aussetzen – der Rat hat es Wochen vor dem Stichtag abgelehnt. Das Ergebnis sehen wir gerade live: Immer mehr deutsche Shops stellen den Versand ins EU-Ausland ein.

Wir haben aufgeschrieben, was die PPWR für kleine Händler wirklich bedeutet – und warum ausgerechnet der Binnenmarkt der Verlierer ist. 👇

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