⥠Wichtiges Urteil aus MĂŒnchen mit Einfluss auf die Roaming-Preise
Das Landgericht MĂŒnchen I hat entschieden: Der LadesĂ€ulen-Betreiber EWE Go darf von einem groĂen Anbieter von Lade-Apps (DCS) nicht mehr Geld verlangen als von seinen eigenen Kunden â an derselben SĂ€ule sind das 52 Cent pro Kilowattstunde statt bisher rund 84 Cent.
Der Hintergrund: Eine EU-Regelung (die sogenannte AFIR) schreibt vor, dass alle beim Laden gleich behandelt werden mĂŒssen, wenn sie denselben Strom an derselben SĂ€ule kaufen - das âDiskriminierungsverbotâ. Es darf Preisunterschiede geben, diese mĂŒssen allerdings âverhĂ€ltnismmĂ€Ăigâ und âobjektiv gerechtfertigtâ sein.
Bisher wurde diese Regelung nicht richtig umgesetzt - an einer LadesÀule zahlt man mit der App des LadesÀulenbetreibers oft deutlich weniger als mit einer Fremdanbieter-App, weil der Fremdanbeiter einen deutlich höheren B2B-Preis zahlen muss. Das aktuelle Urteil (Az.: 33 O 2062/25) untersagt jetzt diese Praxis.
Der Dienstleister DCS steckt hinter einigen Ladelösungen von Kfz-Herstellern (Mercedes Benz, Hyundai u.v.a.). Das Urteil hĂ€tte, wenn es rechtskrĂ€ftig wird, aber natĂŒrlich auch GĂŒltigkeit fĂŒr die anderen Roaming-Anbieter.
Mögliche Folgen fĂŒr den Markt:
Mehr Wettbewerb, gĂŒnstigere Roaming Preise
Weniger Tarif-Chaos
â ïž Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, es kann also noch Berufung eingelegt werden.
Wie seht ihr das â ein Durchbruch fĂŒr faire Ladepreise? đđ
đ Details hier: electrive.net/2026/âŠ
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