⚡ Wichtiges Urteil aus München mit Einfluss auf die Roaming-Preise
Das Landgericht München I hat entschieden: Der Ladesäulen-Betreiber EWE Go darf von einem großen Anbieter von Lade-Apps (DCS) nicht mehr Geld verlangen als von seinen eigenen Kunden – an derselben Säule sind das 52 Cent pro Kilowattstunde statt bisher rund 84 Cent.
Der Hintergrund: Eine EU-Regelung (die sogenannte AFIR) schreibt vor, dass alle beim Laden gleich behandelt werden müssen, wenn sie denselben Strom an derselben Säule kaufen - das “Diskriminierungsverbot”. Es darf Preisunterschiede geben, diese müssen allerdings “verhältnismmäßig” und “objektiv gerechtfertigt” sein.
Bisher wurde diese Regelung nicht richtig umgesetzt - an einer Ladesäule zahlt man mit der App des Ladesäulenbetreibers oft deutlich weniger als mit einer Fremdanbieter-App, weil der Fremdanbeiter einen deutlich höheren B2B-Preis zahlen muss. Das aktuelle Urteil (Az.: 33 O 2062/25) untersagt jetzt diese Praxis.
Der Dienstleister DCS steckt hinter einigen Ladelösungen von Kfz-Herstellern (Mercedes Benz, Hyundai u.v.a.). Das Urteil hätte, wenn es rechtskräftig wird, aber natürlich auch Gültigkeit für die anderen Roaming-Anbieter.
Mögliche Folgen für den Markt:
Mehr Wettbewerb, günstigere Roaming Preise
Weniger Tarif-Chaos
⚠️ Wichtig: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann also noch Berufung eingelegt werden.
Wie seht ihr das – ein Durchbruch für faire Ladepreise? 🚗🔌
👉 Details hier: electrive.net/2026/…
Gepostet in @emobility , der Gruppe zur Elektromobilität auf @bizzfed .