Am Freitag, 25. September um 9 Uhr stimmt der Bundestag namentlich und ohne Aussprache über das neue Bundespolizeigesetz ab.
Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse der Bundespolizei erheblich, unter anderem um Quellen-TKÜ, zusätzliche Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten, technische Überwachungsmittel und weitere verdachtsunabhängige Kontrollen.
Kurios: Eigentlich hatte der Bundestag das Gesetz schon im Juli behandelt. Weil bei der dritten Lesung die erforderliche Mehrheit aber nicht ordnungsgemäß festgestellt wurde, muss die Schlussabstimmung wiederholt werden. Diesmal braucht es mindestens 316 Ja-Stimmen.