Nach einem Urteil des Landgerichts Köln muss Snapchat den Umgang mit den Daten seiner Nutzer*innen ändern. Das Gericht gab der Klage der Verbraucherzentrale statt. Streitpunkt war der Einsatz eines KI-Chatbots zur Gewinnung werberelevanter Daten. Die Richter monierten auch die Voreinstellungen der App für Alkohol- u Glücksspielwerbung. Das Unternehmen hat angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
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