Du einigst dich mit einem #DJ über Zeit, Ort und Dauer des Auftritts. Zur Gage schreibt der DJ: „Je nach Aufwand (Licht und so weiter) ungefähr 1.500 € netto“. Ihr vereinbart einen Termin. Den sagt der DJ kurzfristig ab. Muss der DJ die Mehrkosten für einen Ersatz bezahlen?
Ja, sagt das #LG Flensburg. Warum? Lest Ihr hier:
schleswig-holstein.de/DE/…?