Deine Unternehmenswebsite gehört dir, aber wer entscheidet, was andere damit machen dürfen?
Ab dem 30. Oktober gelten neue Geschäftsbedingungen für die kommerzielle Nutzung von Meta.
Nach heftiger Kritik hat Meta die ausdrückliche Formulierung zum KI-Training wieder gestrichen. Die weit gefasste Erlaubnis zum automatisierten Auslesen geschäftlich verbundener Websites bleibt jedoch bestehen.
Meta betont, dass sich an der bisherigen Crawling-Praxis nichts ändere.
Für mich wirft das eine grundsätzliche unternehmerische Frage auf:
Wie viel Kontrolle über unsere digitale Infrastruktur geben wir eigentlich für Reichweite ab?
Drei Dinge sollten wir als Unternehmer regelmäßig hinterfragen:
🔹 Welche Plattformen brauchen wir wirklich?
Nicht jede technische Verknüpfung bringt einen erkennbaren geschäftlichen Nutzen.
🔹 Welche Daten geben wir weiter?
Ein einfacher Social-Media-Link ist etwas anderes als ein Tracking-Pixel. Automatisiertes Auslesen öffentlich zugänglicher Websites ist wiederum ein eigenes Thema.
🔹 Wie unabhängig sind unsere Kundenbeziehungen?
Wer seine Kontakte ausschließlich über fremde Plattformen erreicht, hängt auch von deren Regeln ab.
Es geht nicht darum, Meta grundsätzlich zu boykottieren.
Es geht darum, digitale Geschäftsentscheidungen bewusst zu treffen.
Meine Frage an euch:
Wie konsequent trennt ihr eure eigene Unternehmensinfrastruktur von den Plattformen, über die ihr Kunden gewinnt?