Ein Register für „Ausländervereine“ ist schon für sich eine ziemlich fragwürdige Konstruktion. Jetzt soll das Ausländervereinsregister vollständiger werden und die Weitergabe der Daten an Sicherheitsbehörden gesetzlich geregelt werden.
Damit geraten Menschen nicht wegen einer Straftat ins Visier, sondern zunächst einmal wegen ihrer Vereinsmitgliedschaft. Das betrifft Datenschutz und Vereinigungsfreiheit.
BT-Drs. 21/6805
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