Die Bundesregierung hat am 16. September einen neuen 10-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus beschlossen. Darin stecken auch zusätzliche Überwachungsmaßnahmen:
Fußfesseln für sogenannte Gefährder sollen bundesweit vereinheitlicht und häufiger eingesetzt werden. Außerdem sollen künftig auch Länder Telekommunikationsanbieter zur Sicherung von Verkehrsdaten verpflichten können.
Dabei geht es nicht nur um IP-Adressen, sondern potenziell um Metadaten darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Solche Daten erlauben weitreichende Rückschlüsse auf Kontakte, Bewegungen und soziale Beziehungen.
Noch gelten diese neuen Befugnisse nicht. Die konkreten gesetzlichen Grundlagen müssen erst geschaffen werden.