News-Alert Nr. 6 zur Amazon-Sammelklage vom 2. Oktober 2026
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…wir haben gewonnen! Nach dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern auch der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden, dass Amazons Preisanpassungsklausel für die Preiserhöhung der Prime-Abos im September 2022 unzulässig war. Amazon hat bereits reagiert und denjenigen, die damals bereits ein Abo hatten, zum nächsten Zahlungstermin den alten Preis angekündigt.