Auf meinen #IFG-Antrag zur Herausgabe von Dokumenten des Kanzleramts, wie sie zur Behauptung gekommen sind, dass es IFG-Anträge gäbe, die hunderttausende € Kosten verursacht hätten, habe ich auch nach zweieinhalb Monaten keine Antwort.
Der @bfdi@social.bund.de, den ich nach Ablauf der gesetzlichen Frist (ein Monat) um Hilfe gebeten hatte, hat mir heute schon zum zweiten Mal geantwortet (Danke): Das Kanzleramt will bald antworten. Ab 17.10. ist Untätigkeitsklage möglich